Weitere Entscheidung unten: KG, 23.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01   

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https://dejure.org/2001,3021
OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01 (https://dejure.org/2001,3021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2001 - 20 W 58/01 (https://dejure.org/2001,3021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 20 W 58/01 (https://dejure.org/2001,3021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 FGG, § 143 FGG, § 144 Abs 2 FGG
    Handelsregisterverfahren: Voraussetzungen der Löschung eines in das Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhungsbeschlusses der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptversammlung; Aktiengesellschaft; Beschluss; Handelsregister ; Löschung

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 35
  • WM 2002, 749
  • BB 2002, 374
  • DB 2002, 86
  • Rpfleger 2002, 211
  • NZG 2002, 91
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 11 W 86/85

    Amtslöschung; Registereintragung; Hauptversammlungsbeschluß; Kapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01
    Darüber hinaus findet er aber auch analoge Anwendung auf die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, 155, 157 f; Hüffer, Aktiengesetz, 4. Aufl., § 189 Rn. 7; Lutter/Friedewald, ZIP 1986, 691/693; a. A.: Baumbach/Hueck, Aktiengesetz, 13. Aufl., § 188 Rn. 4; von Godin/Wilhelmi, Aktiengesetz, 4. Aufl., § 188 Anm. 7).

    Denn als öffentliches Interesse kommt regelmäßig nicht das hier von der Antragstellerin für sich in Anspruch genommene Recht des einzelnen Aktionärs in Betracht (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.0., § 144 Rn. 28; Geßler/Hefermehl/Hüffer, AktG, § 241 Rn. 65; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 155).

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01
    Denn neben der Möglichkeit der Erhebung einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage vor dem Prozessgericht gegen den die Ermächtigung enthaltenden Beschluss der Hauptversammlung besteht für die einzelnen Aktionäre gegen die von dieser Ermächtigung gebrauchmachende Entscheidung des Vorstandes die vom Bundesgerichtshof im sogenannten Siemens/Nold-Urteil" (BGHZ 136, 133, 140/141) aufgezeigte Möglichkeit, im Falle der pflichtwidrigen Ausnutzung der Ermächtigung Schadenersatz zu verlangen oder die behauptete Pflichtwidrigkeit des Vorstandsverhaltens zum Gegenstand einer Feststellungs- oder Unterlassungsklage zu machen, die vor dem Prozessgericht gegen die Gesellschaft zu richten sind.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01
    Ein derartiger Anspruch auf Beteiligung am Eintragungsverfahren durch Gewährung vorherigen rechtlichen Gehörs für die einzelnen Aktionäre kann entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709) abgeleitet werden.
  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 3 Z 133/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01
    Bei dem Löschungsverfahren handelt es sich nämlich um ein selbständig ausgestaltetes und von besonderen gesetzlichen Voraussetzungen abhängiges Verfahren, das nicht dazu dient, etwaige Fehler des Anmelde- oder Eintragungsverfahrens allgemein zu korrigieren (vgl. BayObLG GmbHR 1992, 304 und 1996, 441).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung

    aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung weiterer Gerichte (vgl. nur BayObLG, GmbHR 1992, S. 304 [305]; KG, OLGR 2000, S. 60; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, S. 1326; OLG Köln, RPfleger 2002, S. 209; OLG Frankfurt a. M., NZG 2002, S. 91) hat das Oberlandesgericht in seinem das Registerverfahren rechtskräftig beendenden Beschluss angenommen, dass § 144 FGG a. F. für die Löschung von in das Handelsregister eingetragenen Beschlüssen bei einer Aktiengesellschaft eine im Verhältnis zu § 142 FGG a. F. abschließende Regelung enthalte.
  • OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09

    Eintragung eines Geschäftsführers im Handelsregister: Amtslöschung wegen eines

    Die Löschung soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; m.w.N.; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2002, 35/36).

    Für die Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen allgemein steht den Gesellschaftern das Anfechtungsverfahren zur Verfügung (vgl. BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 35/36; Bassenge/Roth/Walter FamFG 12. Aufl. § 398 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 3 Wx 44/04

    Amtslöschung einer vor Ablauf der Anfechtungsfrist erfolgten Registereintragung

    § 142 FGG ist durch § 144 FGG, der die speziellere Vorschrift ist, ausgeschlossen (BayObLG GmbHR 1992, 304, 305; OLG Köln RPfleger 2002, 209; OLG Frankfurt RPfleger 2002, 211; KG OLGR 2000, 60).
  • OLG Braunschweig, 27.08.2013 - 2 W 143/12

    Satzungsbestimmungen zur Ausübung des Stimmrechts des Aktionärs durch

    c) Für eine Löschung nach § 398 FamFG reicht es jedoch nicht aus, wenn der beanstandete Beschluss gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und deshalb nichtig ist, sondern die Beseitigung der Eintragung muss im öffentlichen Interesse erforderlich erscheinen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001, 20 W 58/01, Rn. 8, Münch.Komm.-Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 241 Rn. 78).
  • OLG Braunschweig, 27.08.2013 - 2 W 142/12

    Satzungsbestimmungen zur Ausübung des Stimmrechts des Aktionärs durch

    c) Für eine Löschung nach § 398 FamFG reicht es jedoch nicht aus, wenn der beanstandete Beschluss gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und deshalb nichtig ist, sondern die Beseitigung der Eintragung muss im öffentlichen Interesse erforderlich erscheinen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001, 20 W 58/01, Rn. 8, Münch.Komm.-Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 241 Rn. 78).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2009 - 20 W 115/09

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Bestellung eines

    Denn dessen Prüfbericht unterliegt im Rahmen der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung der gerichtlichen Kontrolle des Registerrichters, der vor der Eintragung die Ordnungsmäßigkeit der Kapitalerhöhung zu überprüfen hat, ohne dass insoweit allerdings eine Anhörung oder sonstige Beteiligung der einzelnen Aktionäre vorgesehen ist (vgl. hierzu OLG Frankfurt FGPrax 2002, 35 = NZG 2002, 91).
  • OLG Jena, 28.04.2009 - 6 W 42/09
    Sie soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr ausschließlich den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (vgl. BayObLG, GmbHR 1992, 221; BayObLG, GmbHR 1992, 304; BayObLG, GmbHR 1996, 441; OLG Frankfurt, RPfleger 2002, 211).
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Rechtsprechung
   KG, 23.10.2001 - 1 W 6157/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2820
KG, 23.10.2001 - 1 W 6157/00 (https://dejure.org/2001,2820)
KG, Entscheidung vom 23.10.2001 - 1 W 6157/00 (https://dejure.org/2001,2820)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 1 W 6157/00 (https://dejure.org/2001,2820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vollmachtserteilung; Handelsvollmacht; Prokura; Prokurist; Bevollmächtigung einer Juristischen Person

  • Judicialis

    HGB § 48

  • rechtsportal.de

    HGB § 48
    Keine Prokuraerteilung an eine juristische Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Prokuraerteilung an juristische Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 402
  • FGPrax 2002, 35
  • BB 2001, 2553
  • BB 2002, 478
  • DB 2001, 2707
  • Rpfleger 2002, 84
  • NZG 2002, 48
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